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Sehen und Hören im Alter - leichte bis schwere Einschränkungen

Es ist ein natürliches Phänomen, dass unsere Sinne mit zunehmendem Alter schwächer werden und viele ältere Personen nicht mehr so gut hören oder sehen. Wenn das Hören und das Sehen gleichzeitig abnehmen, können ein Hörgerät oder eine Brille bei einer leichten Einschränkung die Beeinträchtigung ausgleichen. Auch unsere Tipps und Tricks haben aufgezeigt, wie man mit leichten Einschränkungen gut leben kann.

Es gibt aber immer mehr Personen, bei denen der Hör- und Sehverlust so stark ist, dass eine Brille oder ein Hörgerät nur punktuelle Verbesserungen der Situation ermöglichen. Sind beide Sinne derart beeinträchtigt spricht man von erworbener Hörsehbehinderung.

Um das Phänomen der Hörsehbehinderung zu verstehen, sollte vom permanenten Zusammenspiel unserer Sinne ausgegangen werden. Vereinfacht gesagt, können sich Menschen, die nicht mehr so gut sehen, in vielen Situationen damit helfen, genau hinzuhören oder sich etwas erklären oder beschreiben zu lassen. Ein Mensch, der nicht mehr so gut hört, holt sich in der Regel viele Informationen über genaues Beobachten oder dem Lesen von Hintergrundinformationen. Auf diese Weise können Menschen mit nur einer Sinnesbehinderung die gestellte Aufgabe durch das Beiziehen des anderen Sinns und entsprechenden Strategien bewältigen. Eine hörsehbehinderte Person kann nur eingeschränkt derart vorgehen, bzw. sie braucht andere Strategien. Aus der eingeschränkten Möglichkeit, die beiden Sinne zu ergänzen, ergeben sich Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Zugang zur Information und Orientierung und Mobilität. Auch können psychische und physische Beeinträchtigungen resultieren, die über die Einschränkungen des Seh- und Hörsinns hinaus gehen.

 

 

In der Schweiz leben gemäss den neuesten Berechnungen aus dem Jahr 2019 des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen SZBLIND 57'000 Personen mit Hörsehbehinderung. Aufgrund der demographischen Entwicklung gehen wir davon aus, dass die Zahl der betroffenen Personen weiter steigen wird.

Der SZBLIND bietet für Menschen mit erworbener Hörsehbehinderung spezifische Unterstützung an. An sieben Standorten in der Schweiz erhalten sie professionelle Beratung und Rehabilitation durch die Fachstelle für Hörsehbehinderung und Taubblindheit. Die Fachstelle bietet zudem Bildungs- und Freizeitaktivitäten an und setzt sich für die Interessen von Menschen mit Hörsehbehinderung und Taubblindheit ein.  
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie sich in Ihrer derzeitigen Situation stark eingeschränkt fühlen: taubblindheit@szblind.ch oder Telefon: 062 888 28 68.